Der Markt · Dienstag, 28. Juli 2026
Kündigung nach sechs Monaten möglich
Das spanische Mietrecht erlaubt Mietern, Verträge nach sechs Monaten mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Vermieter können jedoch eine Monatsmiete pro verbleibendem Jahr verlangen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist.