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Der Markt · Dienstag, 28. Juli 2026

Kündigung nach sechs Monaten möglich

Das spanische Mietrecht erlaubt Mietern, Verträge nach sechs Monaten mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Vermieter können jedoch eine Monatsmiete pro verbleibendem Jahr verlangen, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist.